Der Energieausweis ist Pflicht bei einer Vermietung und bei einem Verkauf einer Immobilie.

 

Er muss spätestens bei einer Besichtigung dem Mieter bzw.

Kaufinteressenten vorgelegt werden.

 

Für unsere Kunden kostenlos ! *

 

* Im Rahmen eines Maklerauftrages erheben wir die notwendigen Objektdaten vor Ort und lassen einen rechtssicheren Energieausweis für Ihr Haus erstellen - für Sie ohne weitere Kosten.

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Das Fehlen eines Energieausweises wird als Ordnungswidrigkeit bestraft:

 

Es droht ein Bußgeld bis zu 15.000,- € bei Verstoß

 

Auch wenn die Strafe im Einzelfall nicht so hoch ausfällt, sie übersteigt aber bei Weitem die Kosten für einen Energieausweis und sollte also dringend vermieden werden.

 

Wenn der Eigentümer einer Immobilie bei Vermietung oder Verkauf keinen rechtsgültigen Energieausweis vorlegen kann, so begeht er eine Ordnungswidrigkeit Sinne des § 8 Abs. 1 des Energieeinsparungsgesetzes. Ein rechtsgültiger Energieausweis liegt auch dann nicht vor, wenn die Angaben darin nicht vollständig oder fehlerhaft sind. Gleiches gilt, wenn in Immobilienanzeigen die vorgeschriebenen Pflichtangaben zum Energieausweis nicht veröffentlicht werden oder fehlerhaft sind.

 

Auch hat es schon andere böse Vorfälle gegeben: es gibt bereits Fälle, in denen die Erwerber den Hausverkäufer auf Zahlung von Schadensersatz oder auf nachträgliche Kaufpreisminderung verklagt haben, weil der Energieausweis nicht vorgelegt wurde bzw. unvollständig oder fehlerhafte Angaben enthielt.

 

Es drohen Abmahnungen: Wenn Anbieter von Immobilien die Pflichtangaben zum Energieausweis nicht veröffentlichen, drohen inzwischen Abmahnungen von Verbraucherschutzzentralen, Wettbewerbern oder Rechtsanwaltskanzleien.

 

Wir übernehmen für Sie die Datenaufnahme und Beantragung für eine rechtzeitige Erstellung Ihres Energieausweises!