Das Bieterverfahren – Der schnelle Weg zum besten Preis

 

Diese moderne Verkaufsform Ihrer Immobilie nimmt im Immobilienmarkt einen immer höher werdenden Stellenwert ein.

 

Im Bieterverfahren wird die Immobilie für einen begrenzten Zeitraum von ca. 2-4 Wochen angeboten. Dem Kaufinteressenten gibt es die Möglichkeit, ein Kaufgebot für die angebotene Immobilie abzugeben.

Das Besondere am Bieterverfahren ist, dass die angebotene Immobilie keinen festen Kaufpreis hat, sondern der Kaufinteressent ein Gebot abgibt. Ein ernsthafter Interessent wird sein Gebot so bemessen, dass er einerseits der Höchstbietende ist und andererseits der Verkäufer auch zu diesem Preis verkaufen wird.

Der Verkäufer trifft letztendlich die Entscheidung, ob er dieses Angebot annehmen, ablehnen oder auf Basis dieses Gebotes mit dem Höchstbietenden weiterverhandeln möchte.

Offener Besichtigungstermin

Nach der Angebotszeit von ca. 2-4 Wochen findet ein offener Besichtigungstermin statt.

Hier tragen sich alle Interessenten in eine Interessenten-/Bieterliste ein.
Die Interessenten können die Immobilie in aller Ruhe anschauen und sich über die Immobilie informieren, für Fragen und Antworten stehen wir zur Verfügung. Ausführliche Exposés über die Immobilie liegen beim Besichtigungstermin bereit.

 

Abgabe der Kaufgebote

Im Anschluss an den offenen Besichtigungstermin wird die Gebotsfrist für die Dauer von 1 – 2 Wochen von uns bekannt gegeben. In diesem Zeitraum können die Interessenten ein Kaufangebot in schriftlicher Form per Brief, Email oder Fax bei uns einreichen.

Für weitere Fragen stehen wir natürlich auch in dieser Zeit für Sie zur Verfügung.

 

Annahme des Höchstgebotes

Der Verkäufer entscheidet, ob er ein Angebot annehmen, ablehnen oder auf Basis dieses Gebotes mit dem Höchstbietenden weiterverhandeln möchte.

 

Allgemeines zum Bieterverfahren
Immobilien im Bieterverfahren werden von uns über einen Zeitraum von ca. 2-4 Wochen angeboten. Das Angebot ist also zeitlich begrenzt. Einige Tage nach dem offenen Besichtigungstermin teilen wir den Interessenten per Email mit, dass sie in einem Zeitraum von 1 – 2 Wochen der Gebotsfrist bei Kaufinteresse ein Kaufangebot abgeben können. Dieses Kaufangebot ist für den Kaufinteressenten nicht bindend, es bietet jedoch die Basis für den Verkäufer, ein Angebot anzunehmen, es abzulehnen oder mit dem Bietenden in weitere Kaufverhandlungen zu treten. Im Zuge der Abschlussverhandlung können wir dem Interessenten eine Objektreservierung zu dem verhandelten Gebotspreis anbieten.

 

Die Vorteile des Bieterverfahrens

Ein Bieterverfahren dauert vom Zeitpunkt der ersten Werbung bis zum Kaufvertragsabschluss in der Regel nur maximal 3 Monate.

Das Bieterverfahren bietet eine Erfolgsquote von fast 100 %.

Es findet nur 1 offizieller Besichtigungstermin statt.
Das Bieterverfahren unterliegt nicht den gesetzlichen Regularien einer Versteigerung. Sie als Eigentümer bestimmen, ob Sie das Höchstgebot annehmen.
Beim Bieterverfahren wird eine große Anzahl an Interessenten erreicht. Das höchste Gebot spiegelt somit den Marktwert zum Zeitpunkt des Angebotes wieder.

 

Die Kaufinteressenten können in kurzer Zeit und ohne langwierige Verhandlungen ihre Wunschimmobilie zu einem angemessenen Marktpreis erwerben. Selbstverständlich erhält der Interessent die gleiche individuelle Beratung und Betreuung durch uns, wie im Rahmen eines konventionellen Immobilienkaufs.